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   BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B   

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https://dejure.org/2019,46260
BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B (https://dejure.org/2019,46260)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B (https://dejure.org/2019,46260)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - B 1 KR 73/18 B (https://dejure.org/2019,46260)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bestellung eines besonderen Vertreters für einen nicht prozessfähigen Beteiligten - Ausnahme bei offensichtlicher Haltlosigkeit des Rechtsmittels - nicht isoliert gerichtlich angreifbare ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 72 Abs. 1
    Anspruch auf eine weitergehende ärztliche Begutachtung als Grundlage für Therapieentscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 686
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.01.2019 - B 1 KR 32/18 S

    Vertreterbestellung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B
    Steht die Prozessunfähigkeit für den Prozess fest, kann dieser grundsätzlich nur mit einem besonderen Vertreter iS des § 72 Abs. 1 SGG fortgeführt werden, wenn eine sonstige gesetzliche Vertretung nicht gewährleistet ist und das Amtsgericht keinen Betreuer bestellt hat (vgl BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 9; BSG Beschluss vom 28.8.2018 - B 8 SO 13/18 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 22.1.2019 - B 1 KR 32/18 S - juris RdNr 5) .

    Gleiches gilt aber auch dann, wenn das Rechtsmittel unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Erfolg haben kann, weil es schlechterdings nicht statthaft ist (vgl BSG Beschluss vom 22.1.2019 - B 1 KR 32/18 S - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 18.1.2017 - B 1 KR 1/17 S - juris RdNr 4) .

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Auszug aus BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B
    Unter einer Verfahrenshandlung in diesem Sinne ist jede behördliche Maßnahme zu verstehen, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren steht und die der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dient (vgl Axer in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2017, § 56a SGG RdNr 14; Hauck in Zeihe/Hauck, SGG, Stand März 2019, § 56a Anm 1d bb; zu § 44a VwGO: BVerwG Urteil vom 22.9.2016 - 2 C 16/15 - juris RdNr 19).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B
    Bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit hat das Gericht von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig (§ 71 Abs. 1 SGG) ist (vgl BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1, RdNr 4 mwN = juris RdNr 6) .
  • BSG, 15.11.2000 - B 13 RJ 53/00 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B
    Soweit eine partielle Prozessunfähigkeit anzunehmen ist, erstreckt sie sich auf den gesamten Prozess (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 32 S 65) .
  • BVerfG, 16.08.2017 - 1 BvR 1584/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse von Sozialgerichten in

    Auszug aus BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B
    Würde in einem solchen Fall das Erfordernis einer Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 72 Abs. 1 SGG keine Beachtung finden, wäre dies mit dem Regelungszweck der Norm unvereinbar, das rechtsstaatliche Gebot des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG; vgl dazu BVerfG Beschluss vom 16.8.2017 - 1 BvR 1584/17 - juris RdNr 3) , rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG) auch bei fehlender oder zweifelhafter Prozessfähigkeit zu gewährleisten.
  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B
    Von der Vertreterbestellung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsmittel eines Prozessunfähigen "offensichtlich haltlos" ist (vgl BSGE 5, 176, 178 ff).
  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 13/18 B

    Nichtbestellung eines besonderen Vertreters

    Auszug aus BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B
    Steht die Prozessunfähigkeit für den Prozess fest, kann dieser grundsätzlich nur mit einem besonderen Vertreter iS des § 72 Abs. 1 SGG fortgeführt werden, wenn eine sonstige gesetzliche Vertretung nicht gewährleistet ist und das Amtsgericht keinen Betreuer bestellt hat (vgl BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 9; BSG Beschluss vom 28.8.2018 - B 8 SO 13/18 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 22.1.2019 - B 1 KR 32/18 S - juris RdNr 5) .
  • BSG, 21.03.1984 - 6 RKa 45/82

    Schiedsamt - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Verfahrenshandlung - Anfechtung

    Auszug aus BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B
    Dieser Grundsatz galt bereits vor Inkrafttreten des § 56a SGG auch im sozialgerichtlichen Verfahren (BSGE 56, 215, 219 = SozR 2200 § 368g Nr. 11 S 14; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 39 S 69 f; vgl zum Ganzen Hauck in Zeihe/Hauck, SGG, Stand März 2019, § 56a Anm 1c) .
  • BSG, 18.01.2017 - B 1 KR 1/17 S
    Auszug aus BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B
    Gleiches gilt aber auch dann, wenn das Rechtsmittel unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Erfolg haben kann, weil es schlechterdings nicht statthaft ist (vgl BSG Beschluss vom 22.1.2019 - B 1 KR 32/18 S - juris RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 18.1.2017 - B 1 KR 1/17 S - juris RdNr 4) .
  • LSG Sachsen, 27.10.2020 - L 3 AS 673/20
    Wegen der für den Verfahrensbeteiligten weitreichenden, grundrechtsrelevanten Konsequenzen kommt die Bestellung eines besonderen Vertreters erst in Betracht, wenn aller Beweismöglichkeiten ausgeschöpft sind (vgl. BSG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 216/02 B - BSGE 91, 146 ff. = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 = juris Rdnr. 6; BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 = juris, jeweils Rdnr. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hat das Gericht bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2019, a. a. O.; BSG, Beschluss vom 17. Juli 2020, a. a. O., Rdnr. 5).

  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 45/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Insoweit muss das Gericht den verfahrensrechtlichen Maßstab anlegen, der gilt, wenn der Beteiligte prozessunfähig ist (vgl BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B

    Übernahme von Kosten für Behandlungen in der Schweiz

    Bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit hat das Gericht von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist (vgl BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 02.09.2020 - B 1 KR 11/20 B

    Erstattung von Kosten für Behandlungen im Ausland

    Bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit hat das Gericht von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist (vgl BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 6/22 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

    Bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit hat das Gericht von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist (vgl BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 3/22 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

    Bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit hat das Gericht von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist (vgl BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 5/22 B

    Bestellung eines besonderen Vertreters bei Prozessunfähigkeit eines Klägers im

    Bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit hat das Gericht von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist (vgl BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 80/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Insoweit muss das Gericht den verfahrensrechtlichen Maßstab anlegen, der gilt, wenn der Beteiligte prozessunfähig ist (vgl BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 12/20 B

    Erstattung von Kosten für manuelle Therapie

    Bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit hat das Gericht von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist (vgl BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 15.12.2021 - B 1 KR 57/21 B

    Übernahme der Kosten für eine kardiologische Behandlung in der Schweiz;

    Bei gewichtigen Bedenken gegen die Prozessfähigkeit hat das Gericht von der Prozessunfähigkeit auszugehen, wenn sich auch nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht feststellen lässt, dass der betreffende Beteiligte prozessfähig ist (vgl BSG vom 17.12.2019 - B 1 KR 73/18 B - SozR 4-1500 § 56a Nr. 1 RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 04.05.2022 - B 9 SB 80/21 B

    Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters; Privatschriftlich verfasste

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